Viele Begriffe, eine Bedeutung: Klarheit bei beglaubigten Übersetzungen
Beglaubigte Übersetzung, beeidigte Übersetzung, vereidigte Übersetzung, zertifizierte Übersetzung, notarielle Übersetzung…
Verwirrung entsteht oft aufgrund der verschiedenen Bezeichnungen für beglaubigte Übersetzungen. Es ist wichtig zu verstehen, dass eine beglaubigte Übersetzung im Wesentlichen eine bescheinigte Übersetzung ist, bei der die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts aus der Ausgangssprache bestätigt wird. Es gibt verschiedene Bezeichnungen für dieses Verfahren, wie zum Beispiel “amtlich beglaubigte Übersetzung” oder “offizielle Übersetzung”, obwohl die Übersetzung nicht zwangsläufig von einer Behörde stammt, sondern von einem beeidigten, vereidigten, ermächtigten oder sogar “beglaubigten” Übersetzer angefertigt wird. Eine weitere geläufige Bezeichnung ist “vereidigte Übersetzung”, wobei die Vereidigung oder Beeidigung tatsächlich auf die Übersetzer selbst zutrifft. Diese Beeidigung oder Vereidigung erfolgt normalerweise durch die Präsidentin der Landgerichte oder eine vergleichbare autorisierte Stelle.
Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass es keine “notarielle Übersetzung” gibt, da Notare generell nicht dazu ermächtigt sind, Übersetzungen zu beglaubigen oder zu bescheinigen. Der Notar ist in erster Linie für die Beglaubigung von Dokumenten und Unterschriften zuständig, jedoch nicht für die Richtigkeit oder Vollständigkeit von Übersetzungen. Daher müssen beglaubigte Übersetzungen von einem allgemein beeidigten, vereidigten, ermächtigten oder gerichtlich zugelassenen Übersetzer angefertigt werden, um offiziell anerkannt zu werden.
Unser Übersetzungsbüro, adapt lexika, bietet beglaubigte Übersetzungen in nahezu allen Sprachkombinationen an. Unser Service zeichnet sich durch Schnelligkeit und reibungslose Abläufe aus. Unabhängig davon, wo Sie sich befinden oder wohin Sie die beglaubigte Übersetzung benötigen, sind wir darauf spezialisiert, Ihnen qualitativ hochwertige und offiziell anerkannte Übersetzungen zu liefern. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser Fachwissen in diesem Bereich, um Ihre Anforderungen zu erfüllen.
Amtlich beglaubigte Übersetzung – bundesweit online bestellen
Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung zur Vorlage bei einer Behörde, Institution, Hochschule, Universität, für Ihre Steuerrückerstattung beim Finanzamt, bei gerichtlichen Angelegenheiten oder beim Arbeitgeber oder für Ihre Approbationsunterlagen?
Beim Übersetzungsbüro adapt lexika international erhalten Sie nicht nur die professionelle und „rechtssichere“ Übersetzung Ihrer Dokumente mit Beglaubigung, sondern auch ein breites Spektrum an Dienstleistungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Ob es sich um persönliche Dokumente wie Geburts- oder Heiratsurkunden, akademische Zeugnisse wie Abitur oder Diplome oder um offizielle Unterlagen wie Bilanzabschlüsse, Gesellschaftsverträge oder polizeiliche Führungszeugnisse handelt – unsere erfahrenen Übersetzer sorgen für präzise und vertrauenswürdige Übersetzungen.
Unsere Agentur deckt nahezu alle juristischen Fachgebiete und Sprachen ab und bietet sowohl Privat- als auch Firmenkunden einen umfassenden Service. Unsere beeidigten und allgemein ermächtigten Gerichtsübersetzer liefern Ihnen beglaubigte Übersetzungen in und aus fast allen Sprachen, wobei sie stets die spezifischen Anforderungen Ihres Dokuments berücksichtigen.
Zusätzlich zu den Übersetzungsdiensten bieten wir bei adapt lexika auch Korrekturlesungen und Lektorate Ihrer bereits bestehenden Übersetzungen an. Dies ist besonders nützlich, wenn Sie eine nachträgliche Beglaubigung benötigen oder sicherstellen möchten, dass Ihre Dokumente frei von Fehlern und sprachlich auf dem höchsten Niveau sind. Diese Dienstleistung umfasst die sorgfältige Prüfung auf Grammatik, Rechtschreibung, Stil und Konsistenz, um die Qualität und Genauigkeit Ihrer Dokumente zu gewährleisten.
Darüber hinaus verstehen wir die Wichtigkeit von Datenschutz und Diskretion in unserer Arbeit. Alle Dokumente werden mit höchster Vertraulichkeit behandelt, um die Sicherheit und Privatsphäre unserer Kunden zu gewährleisten.
Mit adapt lexika erhalten Sie einen verlässlichen Partner, der Ihnen umfassende Übersetzungs- und Lektoratsdienste bietet, um Ihre internationalen Kommunikations- und Geschäftsanforderungen zu erfüllen. Unser Ziel ist es, Ihnen einen reibungslosen und effizienten Service zu bieten, der genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Egal, ob es sich um einfache oder komplexe Dokumente handelt, unser Team ist bestrebt, Ihnen die besten Übersetzungslösungen zu bieten.
Beim Übersetzungsbüro adapt lexika Technologie & Sprachen – versteht sich!
Beglaubigte Übersetzung von privaten und geschäftlichen Unterlagen
Seit über zwei Jahrzehnten hat sich adapt lexika Technologie & Sprachen als gerichtlich zugelassenes Übersetzungsbüro einen Namen gemacht, indem es eine breite Palette an Klienten bei ihren Übersetzungsbedürfnissen unterstützt. Unsere Kunden reichen von Anwälten, Bankinstituten, Wirtschaftsprüfern und Rechtsabteilungen über Notare, Steuerberater, Gerichte und Behörden bis hin zu Privatpersonen, die unsere Expertise in technischen, juristischen, patentrechtlichen Übersetzungen sowie im Bereich Wirtschaft und Finanzen schätzen.
Wir decken ein umfangreiches Spektrum an Sprachen ab und bieten Übersetzungen in und aus nahezu allen Sprachen der Welt. Unsere Übersetzer sind nicht nur sprachlich versiert, sondern verfügen auch über spezifisches Fachwissen in ihren jeweiligen Bereichen. Dies stellt sicher, dass unsere Übersetzungen nicht nur sprachlich, sondern auch fachlich korrekt sind.
Zu unseren Spezialgebieten zählen unter anderem:
- Juristische Übersetzungen: Verträge, Gesetze, Gerichtsdokumente und weitere rechtliche Unterlagen. Unsere juristischen Übersetzer sind mit den rechtlichen Besonderheiten und Fachterminologien verschiedener Rechtssysteme vertraut.
- Technische Übersetzungen: Technische Handbücher, Produktbeschreibungen und technische Spezifikationen. Wir sorgen dafür, dass technische Details präzise und verständlich in die Zielsprache übertragen werden.
- Patentrechtliche Übersetzungen: Patentschriften und -anmeldungen. Unsere Spezialisten für Patentübersetzungen kennen sich mit den komplexen Anforderungen des Patentrechts aus.
- Wirtschafts- und Finanzübersetzungen: Geschäftsberichte, Bilanzen, Finanzanalysen und Wirtschaftsstudien. Diese Übersetzungen erfordern ein tiefes Verständnis für ökonomische Zusammenhänge und Fachterminologien.
Unsere Dienstleistungen umfassen auch das Lektorat und die Beglaubigung von Übersetzungen, was besonders für offizielle Dokumente, die bei Gerichten und Behörden eingereicht werden müssen, relevant ist.
Durch unsere langjährige Erfahrung und unser Engagement für Qualität haben wir uns als zuverlässiger Partner für komplexe und anspruchsvolle Übersetzungsprojekte etabliert. Wir sind stolz darauf, unseren Kunden Übersetzungen anzubieten, die nicht nur sprachlich, sondern auch inhaltlich höchsten Standards entsprechen.
Bei adapt lexika Technologie & Sprachen verstehen wir die Bedeutung von Genauigkeit und Diskretion in der Übersetzungsbranche und setzen uns kontinuierlich dafür ein, unseren Kunden erstklassige Übersetzungslösungen anzubieten.
Welche Dokumente sollten Sie mit Beglaubigung übersetzen lassen?
Eine beglaubigte Übersetzung kann häufig von zahlreichen Institutionen, Gerichten, Ämtern und Behörden verlangt werden, z.B. von ärztliche Approbationsunterlagen, diverse Bescheinigungen, Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen, Handelsregisterauszüge, Diplome, Testamente und Vollmachten, Urkunden, medizinische Befunde oder Verträge, sowie Vereinbarungen, Arbeitsverträge uvm.
Beim Sprachendienst adapt lexika erhalten Sie beglaubigte Übersetzungen von
- Apostillen
- Approbationsunterlagen für Ärzte
- Arbeitsbücher
- Ärztliche Atteste
- Ausweispapiere
- Bescheinigungen
- Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen
- Diplome
- Finanzierungsunterlagen
- Führerscheine
- Führungszeugnisse
- Geburtsurkunden
- Geburtsurkunden und Heiratsurkunden
- Grundstücksübertragungsurkunden und Mietvereinbarungen
- Heiratsurkunden
- Konkursunterlagen und Dokumente
- Ledigkeitsbescheinigung
- Leistungsnachweise, Zeugnisse, Kontoauszüge und Unterlagen zur Einbürgerung oder dem Asylverfahren
- Medizinische Gutachten
- Patentschriften und Patentanmeldungen, Patentansprüche
- Prüfungs- und Sachverständigenberichte
- Reisepässe und andere Ausweisdokumente
- Statuten
- Testamente und Vollmachten
- Unterlagen einer Adoption
- Unternehmensvereinbarungen, Besprechungs- und Verhandlungsprotokolle, Emissionsprospekte
- Urkunden
- Verträge
- Verträge und Vereinbarungen, Arbeitsverträge
- Vorladungen, Schriftsätze, Gerichtsentscheidungen, eidesstattliche Erklärungen und Bescheinigungen
- Zeugnisse
- Zulassungsunterlagen für Anwälte u.v.m.
Überbeglaubigung Ihrer beglaubigten Übersetzung
Fall Sie Ihre beglaubigte Übersetzung außerhalb von Deutschland benötigen, so kann es unter Umständen passieren, dass Sie zusätzlich zu der beglaubigten Übersetzung noch eine Überbeglaubigung benötigen: Die sog. Apostille.
Eine Überbeglaubigung wird durch die örtlich zuständigen Gerichte ausgestellt und ist eine Form der internationalen Bestätigung, dass der Übersetzer in Deutschland vereidigt und dazu ermächtigt ist, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen bzw. die Richtigkeit dieser zu bescheinigen. Damit kann die beglaubigte Übersetzung dann auch im Ausland von den Behörden vor Ort problemlos anerkannt und verwendet werden. Sie können also eine rechtssichere Übersetzung vorlegen.
Die überbeglaubigte Übersetzungen können in verschiedenen Formen ausgestellt werden, die beiden häufigsten sind die Apostille und die Legalisierung.
Die Apostille wird für alle Länder verwendet, die dem Haager Abkommen beigetreten sind. Sie ist eine standardisierte Form der Überbeglaubigung und durch die französische Standardformel am oberen Rand zu erkennen.
Eine Legalisierung wird für die Länder benötigt, die nicht Teil des Haager Apostilleabkommens sind. Auch hier wird die Unterschrift des Übersetzers auf der beglaubigten Übersetzung noch einmal durch das Gericht bestätigt und für das Ausland kenntlich gemacht.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob und welche Form der Überbeglaubigung Sie benötigen, dann empfiehlt es sich, diesbezüglich direkt bei der Zielbehörde im Ausland nachzufragen, da die Anforderungen sehr unterschiedlich sein können und keine allgemeingültigen Aussagen getroffen werden können.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich beglaubigter Übersetzungen und Überbeglaubigungen. Gerne beraten wir Sie telefonisch, per E-Mail oder Sie verwenden ganz einfach unser Anfrageformular.
Beeidigte Übersetzung durch gerichtlich zugelassene und ermächtigte Fachübersetzer
Sie können sich vertrauensvoll an das Übersetzungsbüro adapt lexika Technologie & Sprachen wenden, um Ihre Unterlagen „rechtssicher“ übersetzen zu lassen – für Sie finden unser Team aus vereidigten, ermächtigten bzw. beeidigten Übersetzern immer die richtigen Worte.
Unsere Fachübersetzer sind branchenerfahrene Diplom-Übersetzer bzw. staatliche anerkannte Übersetzer. Sie sind gerichtlich beeidigt/ermächtigt und verfügen über langjährige Berufserfahrung in ihren jeweiligen Fachgebieten.
Unser Übersetzungsdienst fertigt Ihre zertifizierte Übersetzung in nahezu allen Sprachen an, nicht nur bundesweit, sondern in allen Ländern, in denen Sie Ihre vereidigte Übersetzung grade benötigen.
Kopie oder Original für die bestätigte Übersetzung?
Grundsätzlich reicht im deutschsprachigem Raum für eine beglaubigte Übersetzung lediglich eine Kopie aus, welche mit der Übersetzung untrennbar zusammengeheftet und somit beglaubigt wird. In manchen Fällen, das erfahren Sie bei der für Sie zuständigen Behörde, kann auch das Original verlangt werden, welches an die Übersetzung geheftet wird. Zum Beispiel für die italienischen Konsulate. Es ist auch möglich, das Original mit der Übersetzung der Kopie bei den Behörden vorzulegen bzw. einzureichen. Teilen Sie uns bitte einfach mit, wie Sie Ihre beglaubigte Übersetzung erhalten möchten.
Mit wie viel Zeit ist für eine beeidigte Übersetzung zu rechnen?
In der Regel wird für eine einseitige beglaubigte Übersetzung 1 Werktag benötigt. Hinzu kommt dann der Postweg, der normalerweise 1-2 Tage ausmacht. Bei längeren Texten/Umfang oder bei komplexere Urkunden/Unterlagen verlängert sich die Lieferzeit der vereidigten Übersetzung entsprechend. Beglaubigte Übersetzungen müssen in der Regel postalisch verschickt werden, da Sie immer die Papierversion zur Vorlage bei einem Amt benötigen und weil die Übersetzung an den Ausgangstext geheftet sein muss. Für bescheinigte Übersetzungen sollten Sie deshalb immer eine Woche grob einplanen, um aus Nummer sicher zu gehen!
Mit welchen Kosten ist bei einer beglaubigten Übersetzung zu rechnen?
Leider lässt sich diese Frage nicht immer sehr einfach beantworten, da die Urkunden unterschiedlich in der Textdichte sowie in ihrer Lesbarkeit sind. Die beglaubigte Übersetzung einer Scheidungsurkunde kann wesentlich umfangreicher sein als beispielsweise die einer Geburtsurkunde.
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