Fall Sie Ihre beglaubigte Übersetzung außerhalb von Deutschland benötigen, so kann es unter Umständen passieren, dass Sie zusätzlich zu der beglaubigten Übersetzung noch eine Überbeglaubigung benötigen: Die sog. Apostille.
Eine Überbeglaubigung wird durch die örtlich zuständigen Gerichte ausgestellt und ist eine Form der internationalen Bestätigung, dass der Übersetzer in Deutschland vereidigt und dazu ermächtigt ist, beglaubigte Übersetzungen anzufertigen bzw. die Richtigkeit dieser zu bescheinigen. Damit kann die beglaubigte Übersetzung dann auch im Ausland von den Behörden vor Ort problemlos anerkannt und verwendet werden. Sie können also eine rechtssichere Übersetzung vorlegen.
- Die überbeglaubigte Übersetzungen können in verschiedenen Formen ausgestellt werden, die beiden häufigsten sind die Apostille und die Legalisierung.
- Die Apostille wird für alle Länder verwendet, die dem Haager Abkommen beigetreten sind. Sie ist eine standardisierte Form der Überbeglaubigung und durch die französische Standardformel am oberen Rand zu erkennen.
- Eine Legalisierung wird für die Länder benötigt, die nicht Teil des Haager Apostilleabkommens sind. Auch hier wird die Unterschrift des Übersetzers auf der beglaubigten Übersetzung noch einmal durch das Gericht bestätigt und für das Ausland kenntlich gemacht.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob und welche Form der Überbeglaubigung Sie benötigen, dann empfiehlt es sich, diesbezüglich direkt bei der Zielbehörde im Ausland nachzufragen, da die Anforderungen sehr unterschiedlich sein können und keine allgemeingültigen Aussagen getroffen werden können.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich beglaubigter Übersetzungen und Überbeglaubigungen. Gerne beraten wir Sie telefonisch, per E-Mail oder Sie verwenden ganz einfach unser Anfrageformular.